DTSA
Grundtauchschein
1. Kursziel
Der Bewerber
soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen
vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die
Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne
Gerät besitzen.
2. Voraussetzungen
Mindestalter:
12 Jahre; bei
Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile)
erforderlich.
Sonstiges:
•
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST,
nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren
nicht älter als 1 Jahr.
Sonderregelungen:
• Alle
Übungen zu diesem DTSA müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei
schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden.
• Bei Vorlage
eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät (unter
Nr. 1.5), wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss
des DTSA Grundtauchschein nicht mehr als 3 Jahre liegen.
3.
Ausbilderqualifikation
Ausbilder:
VDST-DSB-Jugendleiter (Tauchen), VDST-DSB-Übungsleiter C (Tauchen),
VDST-CMAS-Tauchlehrer* (VDST-DSB-Übungsleiter B (Tauchen)),
VDST-CMAS-Tauchlehrer**/***/**** sowie vom VDST oder dessen
Partnerverbänden zugelassene Tauchlehrer.
4.
Theoretischer Teil
Unterrichtseinheiten:
6
Lehrinhalte:
• Grundlagen
für das Sporttauchen mit und ohne Gerät.
Prüfungsinhalte:
Beantwortung
eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten
Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen
über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen
angegeben.
5. Praktischer
Teil
Übungen (mit
ABC-Ausrüstung):
30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10
Metern).
25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen
mit Neoprenjacke und -hose.
Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von
wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage,
Rückenlage und mit einer Flosse.
25 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter
Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die
Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit
kompletter DTG-Ausrüstung aus einer Höhe von ½ Meter ins Wasser.
Übungen (mit
DTG-Ausrüstung):
In 2 bis 5 Meter Tiefe Ablegen des DTG, 10 Meter Wegtauchen und aus
dieser Entfernung Antauchen und Anlegen des DTG.
In 2 bis 5 Meter Tiefe 50 Meter Streckentauchen, die erste Hälfte unter
Atmung aus dem Zweitautomaten des Tauchpartners, die zweite Hälfte
unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Lungenautomaten des Bewerbers.
(Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Wechselatmung auch durchgeführt
werden.)
In 2 bis 5 Meter Tiefe Absetzen der Tauchermaske, 1 Minute Tauchen ohne
Tauchermaske, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in dieser
Tiefe und anschließend bei herausgenommenem Lungenautomaten langsames
Aufsteigen bis zur Wasseroberfläche unter stetigem Ablassen von
Atemluft.
In 2 bis 5 Meter Tiefe Austarieren durch Einblasen von Atemluft in das
Taucherjacket und 3 Minuten Verweilen im Schwebezustand unter Atmung aus
dem DTG.
10 Minuten Zeitschnorcheln in Brustlage mit DTG.
6.
Erfolgskontrolle
Der Ausbilder
stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und
Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der
Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder
bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum
Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.
7. Beurkundung
Nachweis über
die erfolgreiche Teilnahme an dem DTSA-Kurs sind ein Einkleber für den
Taucherpass und eine Urkunde.
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